Seit Mittwoch, 23. Februar gelten in Baden-Württemberg die Corona-Regelungen der Warnstufe.
Für einen Besuch in der StadtBücherei im Pfleghof bedeutet dies Zugangsbeschränkungen nach der 3G-Regel. Es haben also ab sofort Personen Zutritt zur Bücherei, die nachweislich geimpft oder genesen bzw. einen gültigen negativen Test vorweisen können. Die gleiche Regelung gilt auch bei Veranstaltungen.
Ausgenommen von der 3G-Regelung sind folgende Personengruppen*:
- Kinder bis einschließlich 5 Jahre
- Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind
- Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs-/ Beratungszentrums, einer auf der Grund schule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule (gilt nur bis einschließlich 17 Jahre und nicht während der Ferien, da Testung in der Schule vorausgesetzt wird)
- Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen (negativer Antigen-Test erforderlich, nicht älter als 24 h)
- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig; negativer Antigen-Test erforderlich, nicht älter als 24 h)
- Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt (negativer Antigen-Test erforderlich, nicht älter als 24 h)
Einlasskontrolle: Bei jedem Besuch der StadtBücherei muss der digitale Impfnachweis bzw. der Nachweis über Genesung oder negatives Testergebnis gezeigt werden. Bitte halten Sie den entsprechenden Nachweis am Eingang bereit.
Maskenpflicht: Personen über 18 Jahre sind verpflichtet eine FFP2-Maske (oder vergleichbare Maske) zu tragen.
Selbstverständlich können weiterhin Bestellungen per E-Mail oder Telefon durchgegeben werden und anschließend kontaktlos über die Schließfächer ausgeliehen werden.
*Quelle: Aktuelle Infos zu Corona: Baden-Württemberg.de (baden-wuerttemberg.de)