Gebühren
An einigen wenigen Gebühren kommen auch wir nicht vorbei. Eine ausführliche Aufstellung finden Sie in der Benutzungsordnung in unserem Download-Bereich und in der folgendenTabelle:
| Vorbestellungen (je Medium) | 1,00 Euro |
| Rücklage eines verfügbaren Mediums (je Medium) | 1,00 Euro |
| Außenabholung (je Medium) | 1,00 Euro |
| Ersatz-Ausweis | 5,00 Euro |
| Bearbeitung bei Medienersatz | 4,00 Euro |
Das Mahnverfahren
(1) Säumnisgebühren entstehen bei verspäteter oder nicht erfolgter Abgabe der Medien. Sie sind unabhängig von einer schriftlichen Erinnerung zu entrichten.
(2) Die StadtBücherei sendet bis zu drei gebührenpflichtige Rückgabeaufforderungen, in denen auf die Versäumnis der Leihfrist und die entstandenen Gebühren hingewiesen wird.
(3) Werden die Medien weiterhin nicht verlängert oder zurückgegeben, wird eine gebührenpflichtige Mahnung ausgestellt, die den Wiederbeschaffungswert der Medien, die bereits entstandenen Gebühren sowie eine Bearbeitungsgebühr umfasst.
Erhalten Sie ein Mahnschreiben, sollten Sie umgehend handeln, um weitere Gebühren zu vermeiden:
- Geben Sie überfällige Medien ab oder verlängern Sie sie.
- Bezahlen Sie Ihre Gebühren vor Ort. Ab einer Höhe von 10,00 Euro bei Kindern oder 20,00 Euro bei Erwachsenen wird der Ausweis gesperrt.
Auch wenn Sie von uns nicht jede Woche ein Erinnerungsschreiben erhalten, wachsen die Gebühren wöchentlich weiter.
Gebühren pro angefangener Woche*
| pro Medium und Woche | 1,00 Euro |
| Gebühr für Rückgabeaufforderung | 1,00 Euro |
| Gebühr für zweite Rückgabeaufforderung | 2,00 Euro |
| Gebühr für letzte Rückgabeaufforderung | 3,00 Euro |
*Unsere Leihfristen finden Sie in den Downloads.
Werden die Medien auch nach drei Anmahnungen weder abgegeben noch verlängert, stellen wir Ihnen die angefallenen Bearbeitungs- und Versäumnisgebühren und den Wiederbeschaffungswert der Medien in Rechnung.